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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis

Unsere Reisen sind nur buchbar aus der Schweiz.
Interessierte ausserhalb der Schweiz melden sich bitte per Mail an info@ssg.swiss

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der SSG Schweizerische Speisewagen Gesellschaft (im nachfolgenden SSG genannt) für Reisearrangements oder andere von SSG angebotenen Leistungen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, diese sorgfältig zu studieren.

1. Anwendbarkeit 
1.1 Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. In all diesen Fällen ist die SSG nicht Vertragspartei und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Vertrags- und Reisebedingungen berufen.


2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und der SSG kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, online via Internet oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, inkl. der vorliegenden Vertrags- und Reisebedingungen, für Sie und SSG wirksam.

2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn Sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt worden sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen 
3.1 Preise

Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus unseren offiziellen Produkteunterlagen.

3.2 Bearbeitungsgebühren

Bei einer kurzfristigen Buchung gehen die Übermittlungsspesen (Telefon, Fax usw.) sowie Eilpost- und weitere Spesen zu Ihren Lasten. Wenn Sie für eine der Rundreisen aus unserem Programm eine andere als die von uns angebotene Reise oder Aufenthaltsvariante (z.B. andere Reiseroute) gewählt haben, werden wir uns bemühen, Ihrem Wunsch zu entsprechen. Wir verrechnen in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 40.– pro Person, max. Fr. 80.– pro Buchung

3.3. Auftragspauschale
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle oder wir zusätzlich zu den in unseren Katalogen/Ausschreibungen erwähnten Preisen Gebühren für Reservierung und Bearbeitung eine Auftragspauschale (SSG Fr. 40.– pro Auftrag) erheben wird

3.4 Anzahlungen
Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle sind folgende Anzahlungen pro Person zu leisten:
- 50 % des Buchungsumfangs
- weitere Vertragsabschlüsse werden von Fall zu Fall geregelt

Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann die SSG die Reiseleistungen verweigern und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 4.3 geltend machen.

3.5 Restzahlungen
Die Restzahlung des Buchungstotals hat bis spätestens 14 Tage vor Abreise bei der Buchungs- stelle einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann die SSG die Reiseleistungen verweigern und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 4.3 geltend machen. Wird die Reise weniger als 30 Tage vor Abreise gebucht, ist der gesamte Rechnungsbetrag bei der Buchung zu bezahlen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages ausgehändigt oder zugestellt

4. Änderungen/Annullierungen
4.1 Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung resp. Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

4.2 Bis zu Beginn der Annullierungsfrist (siehe 4.3) können wir für Annullierungen und Änderungen (Namensänderung, Änderung des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.– pro Person, max. Fr. 120.– pro Auftrag erheben. Zusätzlich werden die Annullierungskosten für bereits getätigte Bahn- und Flugreservationen verrechnet. Ebenfalls verrechnet werden bereits gebuchte Karten für Theater, Opern und Musicals, Visagebühren sowie die Annullierungskosten-Versicherung. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss Ziffer 4.3.

4.3 Annullierungskosten
Treten Sie vor dem Abreisedatum vom Reisevertrag zurück, belastet Ihnen die SSG zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch folgende Kosten in Prozenten des
Arrangementpreises:

4.3.1 Kurzreisen Europa und Reisen ab Fr. 2'000.– bis Fr. 5'000.–
- 59 – 30 Tage vor Abreise 10 %
- 29 – 21 Tage vor Abreise 30 %
- 20 – 11 Tage vor Abreise 50 %
- 10 – 1 Tag(e) vor Abreise 90 %
- Tag der Abreise 100 %

4.3.4 Kurzreisen Schweiz
- 59 – 30 Tage vor Abreise 10 %
- 29 – 21 Tage vor Abreise 30 %
- 20 – 11 Tage vor Abreise 50 %
- 10 – 1 Tag(e) vor Abreise 80 %
- Tag der Abreise 100 %

 

Bereits fest gebuchte Eintritte (Theater, Eintritts-, Oper- oder Musicalkarten) oder eingeholte Visa können weder geändert noch annulliert werden. Im Annullierungsfall müssen wir Ihnen die gesamten Kosten in Rechnung stellen. Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annullation. Fällt das Eintreffen der Annullation auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, ist der nächste Arbeitstag massgebend

4.4 Versicherungen
Im Reisepreis sind, soweit nicht ausdrücklich erwähnt, Versicherungskosten nicht enthalten. Der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung ist bei jeder Buchung obligatorisch. Sollten Sie über eine private Versicherungsdeckung verfügen, können Sie bei uns eine Verzichtserklärung unterschreiben. Wir empfehlen Ihnen, unbedingt eine kombinierte Annullierungskosten-versicherung mit SOS-Schutz abzuschliessen. Die Buchungsstelle berät Sie gerne. Andere Versicherungsprämien sind in den jeweiligen Ausschreibungen aufgeführt.

 

5. Zuteilung der Plätze im Zug / Car
Die Zuteilung der Plätze im Zug erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Plätze werden für die gesamte Dauer der Reise zugeteilt. Bei Gruppenreisen bitten wir einzeln reisende Gäste regelmässig mit der Nachbarperson zu wechseln. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, andere als die ausgeschriebenen Fahrzeugtypen oder Fahrzeuge anderer Partner-Firmen einzusetzen. In diesen Fällen sind Änderungen in der Platzzuteilung möglich. In den Zügen darf nicht geraucht werden. Wir sind jedoch bemüht, regelmässig Pausen einzuschalten.

6. Programmänderungen
6.1 Programmänderungen 
Die SSG behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Reiseprogramm oder bestimmte vereinbarte Leistungen (z.B. Transportmittel, Unterkunft usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Diese allfälligen Änderungen werden Ihnen durch uns oder Ihre Buchungsstelle bekannt gegeben. Vorbehalten bleiben ebenfalls Fahrplanänderungen (Zug, Schiff usw.). Die SSG ist bemüht, Sie über Änderungen des Reiseprogramms über Ihre Buchungsstelle so früh als möglich zu informieren.

6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen behält sich die SSG das Recht vor, den vereinbarten Preis zu erhöhen. Dies kann in folgenden Fällen eintreten:
- Tarifänderungen für Transportmittel (z. B. Treibstoffzuschläge, Bahntariferhöhungen)
- Neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. Wechselkurs-änderungen, staatlich verfügte Preiserhöhungen wie Mehrwertsteuer, etc.)


6.3 Falls SSG die ausgeschriebenen Preise aus oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens drei Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder uns im gleichen Zeitraum schriftlich mitzuteilen, dass Sie an einer von der SSG vorgeschlagenen, gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen.


7. Absage der Reise 
7.1 Versäumnisse Ihrerseits 
Bei Versäumnissen Ihrerseits (Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages) ist die SSG berechtigt, die Reise abzusagen. In diesem Fall vergütet Ihnen die SSG den bereits bezahlten Betrag. Weitere Schadenersatzansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben die Annullierungskosten gemäss Ziffer 4.3 und weitere Schadenersatzforderungen.

7.2 Höhere Gewalt, Streik oder andere Ereignisse
Bei höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, politische Unruhen), Streik oder nicht voraussehbaren oder abwendbaren Ereignissen kann die SSG gezwungen sein, die Reise abzusagen. In solchen Fällen informieren wir Sie so rasch wie möglich und sind bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Kann Ihnen keine Ersatzreise angeboten werden oder nehmen Sie unseren Ersatzvorschlag nicht an, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. 


7.3 Mindestteilnehmer
Die SSG kann gezwungen sein, die Reise aufgrund ungenügender Teilnehmerzahl bei begleiteten Reisen usw. zu annullieren. Wir behalten das Recht vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Reise spätestens wie folgt abzusagen: bei Tagesfahrten 7 Tage, bei 2 bis 5-tägigen Reisen 14 Tage.

 

8. Programmänderungen oder Leistungsausfälle während der Reise
Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen die SSG eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen. 


9. Vorzeitiger Abbruch der Reise durch Sie 
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht vergütet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen vergütet, sofern die SSG nicht belastet wird


10. Beanstandungen 
10.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, der örtlichen Vertretung der SSG oder dem Leistungsträger unverzüglich den Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. 

10.2 Die örtliche Vertretung der SSG oder der Leistungsträger werden bemüht sein, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Ist dies nicht möglich oder erfolgt die Abhilfe nur ungenügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.

 

10.3. Selbsthilfe 
Sofern innert angemessener Frist (48 Stunden) keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstandenen Kosten werden im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise und gegen Beleg von der SSG vergütet, vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 10.1 und 10.2) verlangt. 

10.4 Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der örtlichen Vertretung der SSG oder des Leistungsträgers ist spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich bei Ihrem Reisebüro oder bei der Schweizerische Speisewagen Gesellschaft in Frauenfeld einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.


11. Haftung 
11.1 Allgemeines 
Wurden die im Vertrag vorgesehenen Leistungen nicht erbracht oder nicht gehörig erbracht, oder kamen Sie zu einem Schaden, dem nicht abgeholfen werden konnte, so leistet die SSG eine Entschädigung, sofern die SSG oder einer ihrer Leistungsträger an der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung ein Verschulden trägt. (Zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 11.2.4) 

11.2 Haftungsbeschränkungen

11.2.1 Internationale Abkommen 
Sofern internationale Abkommen oder nationale Gesetze die Schadenersatzpflicht aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages durch die SSG oder einen ihrer Leistungsträger beschränken, haftet die SSG nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Eisenbahnverkehr)

11.2.2 Haftungsausschlüsse
Die SSG übernimmt keinerlei Haftung, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der entstandene Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
b) unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
c) höhere Gewalt, Streik oder andere Ereignisse, die die SSG oder die beauftragten Leistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht voraussehen oder abwenden konnten.

11.2.3 Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung der SSG auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen, nationalen Gesetzen oder vorliegenden Reisebedingungen (siehe Ziffer 11.2).


11.2.4 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für eine sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände auf keinen Fall im unbewachten Car usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung usw. haftet SSG nicht.

 

12. Persönlichkeitsschutz
Unsere Fahrten sind öffentlich ausgeschrieben. Die meisten Gäste machen während der Fahrt Fotos. Wenn Sie eine Fahrt mit uns buchen muss Ihnen bewusst sein, dass Sie unter Umständen auf einem Bild erkennbar sind und vielleicht in den Social-Medien gepostet werden.

13. Ombudsmann
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und der SSG oder der Buchungsstelle eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

Die Adresse des Ombudsmanns lautet:
Ombudsmann der Schweizer Reisebürobranche, 
Postfach, 4601 Olten,
Telefon 062 212 66 60 
www.ombudsman-touristik.ch

 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und SSG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen die SSG Schweizerische Speisewagen Gesellschaft können nur an unserem Sitz in Frauenfeld eingereicht werden.

 

SSG Schweizerische Speisewagen Gesellschaft 2018